Fensterputzer finden Als Fensterputzer eintragen

Zertifizierte Fensterputzer –
abrechenbar über die Pflegekasse

Finden Sie geprüfte Fensterreiniger in Berlin, die Ihren Entlastungsbetrag von 125 €/Monat direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Für alle Pflegegrade 1–5 – in allen Bezirken.

Professionelle Fensterreinigung – abrechenbar über die Pflegekasse
Pflegekasse anerkannt
§45b SGB XI zertifiziert
1.400+
Zufriedene Kunden
Bereits über die Pflegekasse abgerechnet
600+
5-Sterne-Bewertungen
Durchschnitt 4,8 von 5 Sternen
240+
Geprüfte Experten
Alle §45b SGB XI anerkannt
12+
Berliner Bezirke
In ganz Berlin verfügbar
Anerkannt bei allen gesetzlichen Krankenkassen, u.a.:
+ über 100 weitere Kassen

Beliebte Leistungen

Alle Leistungen sind als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und über den Entlastungsbetrag abrechenbar.

Experten in Ihrem Berliner Bezirk

Zertifizierte Fensterputzer in allen Berliner Bezirken

Alle Bezirke

Unsere Experten

Alle Fensterputzer sind von der Pflegekasse anerkannt und nach §45b SGB XI zertifiziert.

So einfach funktioniert's

In drei Schritten zum zertifizierten Fensterputzer – direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

1
Experten in Ihrer Nähe finden
Geben Sie Ihre Stadt oder PLZ ein und filtern Sie nach Leistungen. Alle gezeigten Anbieter sind nach §45b SGB XI anerkannt und arbeiten mit Ihrer Pflegekasse zusammen.
2
Unverbindlich Kontakt aufnehmen
Fragen Sie direkt an, ohne bürokratischen Aufwand. Der Experte berät Sie kostenlos über Leistungsumfang, Termine und die Abwicklung mit Ihrer Pflegekasse.
3
Pflegekasse rechnet direkt ab
Der Anbieter übernimmt die gesamte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse. Sie zahlen nichts aus eigener Tasche – bis zu 125 € pro Monat trägt die Pflegekasse.

Zertifizierte Experten für Ihre Pflegekasse finden

Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag von 125 € zu. Dieser kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Fensterreinigung genutzt werden – auch wenn Sie gut selbstständig leben. Nutzen Sie Ihr Guthaben optimal.

Experten finden Mehr erfahren
125 € Entlastungsbetrag / Monat
§45b SGB XI – gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5. Nicht genutztes Guthaben kann auf bis zu 3 Monate übertragen werden.
Direkte Abrechnung mit der Kasse
Unsere zertifizierten Partner rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Kein Vorschuss, keine Erstattungsanträge für Sie.
Für alle Pflegegrade 1–5
Auch Menschen mit Pflegegrad 1, die noch sehr selbstständig sind, können ihren Entlastungsbetrag für Fensterreinigung nutzen.

Als Fensterputzer eintragen und neue Kunden gewinnen

Sind Sie ein zertifizierter Anbieter nach §45b SGB XI? Tragen Sie sich kostenlos ein und erreichen Sie Kunden, die über die Pflegekasse abrechnen möchten.

Häufige Fragen

Alles Wichtige zur Pflegekassen-Abrechnung für Fensterreinigung.

Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 1 bis 5 können den Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI in Anspruch nehmen. Das sind monatlich 125 €, die für haushaltsnahe Dienstleistungen wie professionelle Fensterreinigung genutzt werden können – unabhängig davon, ob Sie zu Hause oder im betreuten Wohnen leben.
Die auf fensterputzer-pflegekasse.de gelisteten Anbieter sind als "anerkannte Betreuungsangebote" nach Landesrecht zugelassen. Sie stellen keine Rechnung an Sie, sondern direkt an Ihre Pflegekasse. Sie müssen lediglich einmalig Ihre Versichertennummer und Pflegegradnachweis beim Anbieter einreichen.
Der Entlastungsbetrag beträgt seit 2017 monatlich 125 € für alle Pflegegrade. Nicht genutzte Beträge können bis zu 3 Monate (Quartal) in den Folgemonat übertragen werden. Das bedeutet: Wenn Sie 3 Monate nicht genutzt haben, stehen Ihnen im 4. Monat bis zu 500 € zur Verfügung.
Der Entlastungsbetrag steht Ihnen bei jedem Pflegegrad zu – also bei Pflegegrad 1, 2, 3, 4 und 5. Der Betrag ist unabhängig vom Pflegegrad immer 125 € pro Monat. Auch Personen mit dem niedrigsten Pflegegrad 1 können die Leistung vollständig in Anspruch nehmen.
Über den Entlastungsbetrag abrechenbar sind haushaltsnahe Dienstleistungen von anerkannten Anbietern. Dazu zählen: Fensterreinigung (innen und außen), Reinigung von Rahmen und Dichtungen, Glasversiegelung sowie das Reinigen von Rollläden und Jalousien. Die Leistungen müssen durch einen nach §45b zugelassenen Anbieter erbracht werden.
Um in unserem Verzeichnis aufgenommen zu werden, benötigen Sie eine aktive Zulassung nach §45b SGB XI (ausgestellt vom zuständigen Landesbehörde). Nach Einreichung Ihrer Zulassungsnummer und Unternehmensdaten prüfen wir Ihren Eintrag in der Regel innerhalb von 3 Werktagen. Die Basislisting ist kostenlos.
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Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vermittlung an geeignete Fensterputzer in Ihrer Region. Es erfolgt keine Weitergabe zu Werbezwecken ohne Ihre Einwilligung.

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Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

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