Finden Sie geprüfte Fensterreiniger in Berlin, die Ihren Entlastungsbetrag von 125 €/Monat direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Für alle Pflegegrade 1–5 – in allen Bezirken.
Alle Leistungen sind als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt und über den Entlastungsbetrag abrechenbar.
Zertifizierte Fensterputzer in allen Berliner Bezirken
Alle Fensterputzer sind von der Pflegekasse anerkannt und nach §45b SGB XI zertifiziert.
In drei Schritten zum zertifizierten Fensterputzer – direkt über die Pflegekasse abgerechnet.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen monatlich ein Entlastungsbetrag von 125 € zu. Dieser kann für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Fensterreinigung genutzt werden – auch wenn Sie gut selbstständig leben. Nutzen Sie Ihr Guthaben optimal.
Sind Sie ein zertifizierter Anbieter nach §45b SGB XI? Tragen Sie sich kostenlos ein und erreichen Sie Kunden, die über die Pflegekasse abrechnen möchten.
Alles Wichtige zur Pflegekassen-Abrechnung für Fensterreinigung.